Revision des Steuergesetzes ist angezeigt – FDP Aargau verlangt Mitberücksichtigung der Anpassung der Gewinnsteuersätze

Die FDP.Die Liberalen Aargau befürwortet im Grundsatz die vorliegende Anpassung des Steuergesetzes und die damit verbundene zeitnahe Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalien. Nach 19 Jahren ist eine Erhöhung angezeigt. Dank dem Engagement der FDP ist die vorliegende Revision erst möglich geworden. Entgegen dem vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats muss auch die Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen in die Revision aufgenommen werden. Die Angleichung der Pauschalabzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien an das Bundessteuerrecht muss zusammen mit der Anpassung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen an das Niveau vergleichbarer Kantone in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen.

 

In einer gemeinsamen Motion (19.45) hatten die Fraktionen von SVP und FDP Anfang 2019 die Erhöhung des Pauschalabzuges für Krankenkassenprämien gefordert. Diese Motion fand im Parlament knapp keine Mehrheit. Die FDP nutzte die Chance der laufenden Steuergesetzrevision und platzierte erfolgreich ihr Anliegen, die Abzüge zu erhöhen und einen Automatismus für eine regelmässige Anpassung des Abzugs einzuführen. Damit kann die Höhe des Abzuges von reinen finanzpolitischen Motiven entkoppelt werden.

FDP verlangt umfassendere Revision des Steuergesetzes
Nicht einverstanden ist die FDP, dass im Entwurf der Steuergesetzrevision die Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen ausgeklammert wird. Die Angleichung der Pauschalabzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien an das Bundessteuerrecht muss zusammen mit der Anpassung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen an das Niveau vergleichbarer Kantone in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen auch in der aargauischen Wirtschaft ist diese Reform zeitlich dringlich. Steuerliche Nachteile gegenüber anderen Kantonen erschweren die Konkurrenzfähigkeit unserer Firmen und gefährden sowohl deren Arbeitsplätze als auch deren nachhaltige Steuerzahlungen an den Kanton und die Gemeinden. Die Steuerabzüge für innovative Unternehmungen oder Forschung und Entwicklung stehen den meisten Unternehmungen im Aargau nicht zur Verfügung. Wegen der Corona-Pandemie ist es nun noch wichtiger, die Gewinnsteuersätze rasch zu senken und damit unsere Wirtschaft zu entlasten. Die Gewinnsteuersätze sind deshalb so weit zu senken, dass der Aargau im vorderen Mittelfeld vergleichbarer Kantone liegt. Die Fraktionen von CVP, SVP und FDP haben dies in einem gemeinsamen Postulat (19.348) gefordert. Kommt hinzu: Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Corona-Kredite werden nur wenig genutzt, eine umfassende Revision des Steuergesetzes ist unter diesen Umständen erst recht finanzierbar.

Stärkung des Wirtschaftssystems Aargau zum Wohle aller
Die FDP sieht in der Senkung der Gewinnsteuersätze verschiedene Vorteile. Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen führen zu mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätzen der Unternehmen im Aargau. Die Chancen, dass sich neue Firmen im Aargau ansiedeln, steigen. Das schafft Arbeitsplätze und stärkt die Wertschöpfung. Zugleich sinkt das Risiko der Abwanderung von Unternehmungen. Letztlich wird unsere Wirtschaft, zu der wir alle gehören, gestärkt. Aus diesen Gründen fordert die FDP, dass die Senkung der Gewinnsteuersätze in die vorliegende Steuergesetzrevision integriert und die ergänzte Revision per 1. Januar 2022 umgesetzt wird.

 

Weitere Auskünfte:

Silvan Hilfiker, Grossrat, Vize-Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Herbert H. Scholl, Grossrat, Leiter Ressort Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 062 836 40 50
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91