Statuten

der FDP.Die Liberalen Ennetbaden

§1

Die FDP.Die Liberalen Ennetbaden ist ein Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäss Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie ist Mitglied der FDP.Die Liberalen des Bezirkes Baden und des Kantons Aargau.

 

§2

Die Partei bezweckt vor allem, im Sinne und Geiste einer demokratischen, freiheitlichen und fortschrittlichen Politik zu wirken, wie sie im Programm der FDP.Die Liberalen des Kantons Aargau festgelegt ist.

Die Mitgliedschaft steht allen Bürgern und Bürgerinnen offen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich zu den Grundsätzen der freisinnigen Politik bekennen.

 

§3

Die Organe der Partei sind:

a. Die Ordentliche und die Ausserordentliche Generalversammlung

b. Die Parteiversammlung

c. Der Vorstand

d. 2 Rechnungsrevisoren

 

§4

Die Generalversammlung fasst Beschluss über:

  • Parteiparolen
  • Wahlvorschläge
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Änderung oder Ergänzung der Statuten

Sie wählt die Vorstandsmitglieder, den Präsidenten und die Rechnungsrevisoren für die Dauer von jeweils 2 Jahren.

Sie ist mindestens einmal jährlich zur Entgegennahme des Jahresberichts, Abnahme der Jahresrechnung, Dechargeerteilung an den Vorstand und zur Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages einzuberufen.

Über die Beratungen und Beschlüsse der Generalversammlung wird ein Protokoll geführt.

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten, der von der Generalversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

Die Parteiversammlung berät über die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung und fasst allfällige Abstimmungsbeschlüsse.

 

§5

Der Vorstand beruft die jeweilige Versammlung ein, bereitet die Geschäfte vor und vollzieht ihre Beschlüsse. Er vertritt die Partei im Verkehr nach aussen und besorgt die Verwaltung.

Die Einberufung der Generalversammlung und/oder der Parteiversammlung erfolgt jeweils schriftlich mindestens 2 Wochen im Voraus.

 

§6

Der Beitritt zur Partei erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zustimmung des Vorstandes. Die Namen der neuen Mitglieder werden jeweils an der nächsten Generalversammlung bekanntgegeben.

Der Austritt kann auf Grund einer schriftlichen Austrittserklärung erfolgen, wobei die Mitgliedschaft auf Ende des Kalenderjahres erlischt.

 

§7

Für die finanziellen Bedürfnisse der Partei wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag erhoben.

Das Vereinsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

 

§8

Die Auflösung der Partei erfolgt durch die Generalversammlung auf Beschluss von zwei Dritteln sämtlicher Mitglieder.

Das Vermögen der Partei wird in diesem Falle bis zur Neugründung einer Ortssektion der Kantonalpartei zur Verwahrung und Verwaltung übergeben.

 

§9

Diese Statuten wurden am 7. Dezember 1956 genehmigt und von der Parteiversammlung am 3. Juli 1957, am 17. Februar 1970, am 21. März 2014 sowie am 1. November 2017 durch die Ausserordentliche Generalversammlung abgeändert und ergänzt.

 

Ennetbaden, 1. November 2017

 

FDP.Die Liberalen Ennetbaden

 

Der Präsident               Der Aktuar

Robin Brandestini         Erich Maurer